Sozialwissenschaften, UNIVERSITÄT STUTTGART
Fachliche Schwerpunkte in diesem Studiengang
Allgemeine Soziologie,
Arbeitssoziologie,
Empirische Sozialforschung,
Gesellschaftsanalyse,
Gesellschaftstheorie,
Innovationssoziologie,
Mediensoziologie,
Organisationssoziologie,
Qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung,
Quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung,
Sozialstrukturanalyse,
Sozialwissenschaftliche Datenanalyse,
Soziologische Theorie,
Techniksoziologie,
Umweltsoziologie,
Wirtschaftssoziologie
Denominationen der Professuren
Politische Systeme und politische Soziologie
Politische Theorie und Empirische Demokratieforschung
Internationale Beziehungen und Europäische Integration
Soziologie und empirische Sozialforschung
Technik- und Umweltsoziologie
Organisations- und Innovationssoziologie
Studium im Ausland
Es besteht die Möglichkeit, ein Semester im Ausland zu absolvieren. Empfohlen wird hierfür das fünfte Fachsemester.
Das Institut für Sozialwissenschaften unterhält Erasmus-Kooperationen mit folgenden Hochschulen: Bordeaux und Lille (Frankreich), Florenz und Mailand (Italien), Trondheim (Norwegen), Kattowitz, Lodz, Lublin, Warschau und Warschau CC (Polen), Cluj-Napoca (Rumänien), Madrid (Spanien), Kolin (Tschechien), Ankara und Istanbul (Türkei). Am Institut für Sozialwissenschaften gibt es einen eigenen Erasmus-Beauftragten, der die Studierenden berät und unterstützt.
Für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt in ihr Studium integrieren wollen, ist die Abteilung für Internationales der Universität Stuttgart eine wichtige Anlaufstelle. Hier werden wichtige Informationen sowie Kontakte vermittelt und organisatorische Hilfe gewährt, auch wenn es um ein Studium an einer außereuropäischen Universität geht. Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht werden, werden den Studierenden nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschuss für ihr Studium angerechnet.
Zulassungsbeschränkung
Der Bachelor-Studiengang Sozialwissenschaften ist zulassungsbeschränkt. Im Rahmen des hochschuleigenen Zulassungsverfahrens kommen folgende Kriterien zum Tragen:
› Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB);
› Einzelnoten der HZB im Fach Sozialkunde / Gemeinschaftskunde / Politische Weltkunde / Geschichte / Psychologie / Philosophie (wurden mehrere Fächer belegt, so wird zunächst vorrangig das in allen vier Halbjahren belegte Fach und sodann vorrangig das mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Fach berücksichtigt);
› fachspezifische Zusatzqualifikationen und außerschulische Leistungen, sofern sie über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben:
› Längere Auslandsaufenthalte in einem für das Studium relevanten Sprachraum;
› Praktika oder andere Tätigkeiten in den Bereichen Journalismus, Markt- und Meinungsforschung, Wahlforschung, Politik oder Verwaltung (kommunale Ebene, Länder- und Bundesebene), politische Verbände, politische Bildung, Medienanalyse, Verlagswesen, Personalwesen, Marketing, Stadt- und Sozialplanung, Politikberatung, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik, Freiwilligenorganisationen, internationale Organisationen;
› Sprachkurse in für das Studium relevanten Sprachen (hier: englisch).
Die Auswahl erfolgt nach einer Punktzahl, die folgendermaßen bestimmt wird:
› Die Summe der im Abiturzeugnis erreichten Punkte wird durch 56 bzw. 60 geteilt (maximal 15 Punkte). Diese Punktzahl wird mit dem Faktor 2 gewichtet.
› Die in der gymnasialen Oberstufe im Fach Sozialkunde / Gemeinschaftskunde/Politische Weltkunde/Geschichte/Psychologie/Philosophie erreichten Punkte in allen vier Halbjahren werden addiert und durch 4 geteilt (max. 15 Punkte). Der Teiler verringert sich um die Zahl der Halbjahre, für die keine Halbjahrespunktzahlen ausgewiesen sind. Diese Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet.
› Die fachspezifischen Zusatzqualifikationen und außerschulischen Leistungen werden von der Auswahlkommission auf einer Skala von 0 bis 15 bewertet. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 0,5 gewichtet.
Die gewichteten Punktzahlen werden addiert. Auf der Grundlage der so ermittelten Punktzahl (max. 52,5 Punkte) wird unter allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen eine Rangliste erstellt.