Soziologie und Sozialforschung, UNIVERSITÄT BREMEN
Fachliche Schwerpunkte in diesem Studiengang
Arbeitssoziologie,
Bildungssoziologie,
Biographieforschung,
Empirische Sozialforschung,
Familiensoziologie,
Migrationssoziologie,
Mikrosoziologie,
Modellbildungs- und Simulationsforschung,
Netzwerkforschung,
Qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung,
Quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung,
Sozialpolitik,
Sozialstrukturanalyse,
Stadt- und Regionalsoziologie,
Ungleichheitsforschung,
Wohlfahrtsstaatsforschung
Professuren
Sozialstrukturanalyse und empirische Sozialforschung
Statistik und empirische Sozialforschung
Geschlechterpolitik im Wohlfahrtsstaat
Arbeit, Bildung und Soziale Ungleichheit
Qualitative Methoden und Mikrosoziologie
Entwicklungssoziologie und Wissenssoziologie
Theorie und Empirie der Sozialstruktur
Soziologische Theorie/ Gesellschaftliche Differenzierung und Governance-Regimes
Migration und Stadtforschung
Lebenslaufforschung
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung sind:
1. ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem sozialwissenschaftlichen Studiengang oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen, wobei der Gesamtnotendurchschnitt zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 2,5 betragen muss.
2. mindestens 30 CP im Bereich der standardisierten und/oder nicht standardisierten Erhebungs- und Auswertungsmethoden der empirischen Sozialforschung, nachgewiesen durch benotete Prüfungsleistungen in Lehrveranstaltungen mit entsprechendem Inhalt.
3. Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Die Nachweispflicht entfällt für die Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss an einer englischsprachigen Institution erworben haben.
4. Bewerberinnen/Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben oder ihr Erststudium nicht in einem deutschsprachigen Studiengang durchgeführt haben, müssen Deutschkenntnisse entsprechend der „Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der Universität Bremen“ vom 25. Januar 2012 in der jeweils gültigen Fassung nachweisen.
5. ein Motivationsschreiben, das Überlegungen zur inhaltlichen und methodischen Ausrichtung des Projektvorhabens innerhalb des Studienganges darlegt sowie das besondere Interesse am Studiengang „Soziologie und Sozialforschung“ begründet.